Die Schuldenspirale in Deutschland dreht sich immer weiter nach unten. Noch nie gab es so viele Schuldner wie jetzt. Man spricht von jedem zweiten Kontoinhaber der in den Miesen steckt und mit einer Kontopfändung rechnen muss. Die Gründe sind laufende Kredite, der Kauf auf Raten, die Leasingverträge, teure Handyverträge und vieles mehr.
Es ist fast schon Normalität geworden, Schulden zu haben. Aber leider überschulden sich viele Menschen immer mehr und können die vereinbarten Zahlungen nicht mehr bewältigen. Das führt unter anderem, nicht selten zu einer Konto Pfändung. Alles Geld was darauf eingezahlt wurde oder was einging, konnte an den Gläubiger abgeführt werden. Bis zum Jahre 2010 konnte nur das Amtsgericht mit Hilfestellungen Einhalt gebieten. Es wurden damit gewisse Gelder geschützt, wie beispielsweise Geldgeschenke oder der Verdienst von selbstständig arbeitenden Menschen, das ist auch der Tropmi Payment GmbH bekannt. Da dieser Weg sehr mühsam und auch umständlich war, hat der Gesetzgeber nun das Gesetz verabschiedet und die Bereitstellung eines sogenannten P-Kontos gesetzlich festgelegt.
Wie der Tropmi Payment GmbH auch bekannt ist, sind nun Banken in der Pflicht, dem Kunden ein Konto einzurichten, welches nicht der Pfändung unterliegt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dieses P-Konto kann vom Kontoinhaber bereits vor einer drohenden Pfändung eingerichtet werden. Außerdem kann der Schuldner schnell und unmittelbar über die Summe die pfändungsgeschützt ist, verfügen. Dieser Betrag wird errechnet nach den Lebensumständen des Schuldners, das weiß auch die Tropmi Payment GmbH.
Der Mindestbetrag steht dem Schuldner zu und der beträgt 985,15 Euro. Dazu können noch Unterhaltsverpflichtungen und Freibeträge dazu gerechnet werden. Werden diesbezüglich der Bank Bescheinigungen vorgelegt, so ist diese verpflichtet, diesen “Sockelbetrag” aufzustocken. Die erste unterhaltspflichtige Person wird mit 370,76 Euro veranschlagt, für jede weitere Person gibt es den pfändungssicheren Betrag von 206,56 Euro. Jeder Inhaber eines Kontos hat das Recht, sein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, wenn sich eine Pfändung anbahnt. Kosten dürfen seitens der Bank nicht entstehen. Das P-Konto muss bei der Schufa gemeldet sein. Somit erhalten Banken, die eine Anfrage bezüglich der Kreditwürdigkeit stellen, die dementsprechende Aussage. Alles was sich unter dem pfändungssicheren Betrag befindet, ob es Gehälter, Rückzahlungen, Geldgeschenke sind, ist Geld des Schuldners und darf nicht angetastet werden.