Blog der
Tropmi Payment GmbH

 

Zahlungsunfähigkeit oder kurzfristiger Zahlungsausfall

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass fällige Forderungen gegen einen Schuldner dauerhaft nicht mehr ausgeglichen werden können, und beruht auf dem Mangel an Zahlungsmitteln des Schuldners. Unfähigkeit zur Zahlung liegt vor, wenn der Schuldner der Zahlung der an ihn gestellten berechtigten Forderungen nicht nur einmal nicht nachkommt: Aus seinem Umfeld muss ersichtlich sein, dass er nicht in der Lage ist, die Forderungen auszugleichen. Das weiß auch die Tropmi Payment GmbH. Eine bloße Nichtzahlung reicht also nicht aus. Außerdem liegt Unfähigkeit zur Zahlung vor, wenn der Schuldner den größten Teil der an ihn gestellten Forderungen nicht mehr bezahlen kann. Um dies festzustellen, wird eine sogenannte Liquiditätsbilanz aufgestellt, welche die Verbindlichkeiten den verfügbaren Zahlungsmitteln gegenüberstellt. Geht aus der Bilanz hervor, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, mindestens 10 bis 25 Prozent der gegen ihn gerichteten Forderungen zu bedienen, wird Unfähigkeit zur Zahlung angenommen.

Abzugrenzen ist die Unfähigkeit zur Zahlung von der Zahlungsstockung (kurzfristiger Zahlungsausfall), sagt auch die Tropmi Payment GmbH. Stehen dem Schuldner geldliche Mittel nur kurzfristig nicht zur Verfügung. Und kann diese Liquiditätsunterdeckung innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen zum größten Teil beseitigt werden, spricht man von Zahlungsstockung. Außerdem liegt keine Unfähigkeit zur Zahlung vor, wenn es dem Schuldner gelingt, einen geringfügigen Geldmangel bis zu einem vorbenannten Zeitpunkt auszugleichen. So kann beispielsweise aus einem verzögerten Geldeingang eine kurzfristige Liquiditätslücke entstehen, welche die Annahme der Zahlungsunfähigkeit nicht begründet.

Hat ein Schuldner nur kurzfristig keine geldlichen Mittel um seine Forderungen zu begleichen, reicht dies also auch nicht aus, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Liegt hingegen Unfähigkeit zur Zahlung vor, ist dies ein Grund dafür, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Laut Insolvenzordnung kann der Schuldner das Insolvenzverfahren bereits dann eröffnen, wenn Zahlungsunfähigkeit droht, ein Recht, das der Gläubiger nicht besitzt.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Ratenzahlung stoppen mit der Stundung

Hat man Schulden, so zahlt man diese normalerweise in vereinbarten Raten oder in der Gesamtsumme zurück. Ist das aber aus einer finanziellen Notlage heraus nicht möglich, so kann der Schuldner mit dem Gläubiger eine Stundung vereinbaren. Hierbei wird festgelegt, dass die Gesamtsumme oder die monatlichen Raten zu einem späteren Zeitpunkt, als wie vereinbart, aufgenommen werden. Das ist auch der Tropmi Payment GmbH bekannt.

Die Stundung hat aber Auswirkungen für den Gläubiger. So bleibt die Forderung zwar bestehen, kann aber seitens des Gläubigers nicht durchgesetzt werden. Durch die Aussetzung der Zahlung, tritt für den Schuldner kein Zahlungsverzug ein. Der Schuldner muss aber, um die Aussetzung der Zahlung zu erwirken, glaubhaft machen, dass seine finanzielle Situation es erforderlich macht, die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt aufzunehmen. Der Gläubiger kann dem zustimmen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Häufig ist schwierig, eine Aussetzung der Zahlung durchzusetzen, denn dem Gläubiger bringt es keine Vorteile. Das Risiko ist entsprechend hoch, die Forderung dann nicht mehr einholen zu können, da sich im Zeitraum der Aussetzung möglicher die finanzielle Situation nicht ändert. So kommt es häufig zu einer Reduzierung der Raten oder die fällige Gesamtsumme wird in Raten aufgeteilt. Das sieht die Tropmi Payment GmbH genauso.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Was gesund ist, schmeckt auch besser

Die EU-Kennzeichnungspflicht hat den Verbraucherschutz bei Lebensmitteln verbessert, der Verbraucher dankt´s! Bio und Qualität boomen: War den Deutschen lange Zeit recht, was billig war, so sind wir in letzter Zeit sehr qualitätsbewusst geworden. Bio-Ware wird produziert und verkauft wie nie zuvor, und die EU hat 2011 die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel standardisiert, somit den Verbraucherschutz verbessert. Wie kam es zu dieser Trendwende?

Falsche Ernährung und ihre Folgen wie Übergewicht und Diabetes haben die Europäer aufgeschreckt. Lebensmittelskandale taten ihr übriges, um uns zu mahnen: Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut, mit dem wir nicht spielen sollten. Dankbar nahm der Einzelhandel sich des Gesund-Trends an, den Bio- und Eine-Welt-Läden vorgezeichnet haben. Jeder Discounter hat heute Bio-Waren im Angebot. Die Tropmi Payment GmbH weiß, dass diese Ware nicht schlechter sein muss als ihre Konkurrenz aus dem Reformhaus. Das sechseckige grüne Bio-Siegel kennzeichnet Produkte, die zu 95 Prozent aus biologischem Landbau stammen, das regionale Bio-Siegel Bio-Produkte aus der Region.

Selbst im konventionellen Lebensmittelsegment dominiert, wie die Tropmi Payment GmbH feststellt, inzwischen Qualitätsware. Wild gewachsenes Obst und Gemüse, Eier aus Freiland- und Bodenhaltung schmecken einfach besser als Treibhausfrüchte und Eier aus Käfighaltung. Dazu kommt das gute Gewissen: Die Verbraucher wollen Kaffee trinken, der nicht von Kinderhand geerntet und mit Pestiziden besprüht wurde. Sie essen Fleisch von Tieren, die gesund gelebt haben und human geschlachtet wurden. Dafür nehmen Sie gerne höhere Preise in Kauf.

Auch im Nonfood-Angebot der Discounter wird der Verbraucherschutz inzwischen groß geschrieben: Die Einzelhändler wissen genau wie die Tropmi Payment GmbH, dass Lava-Lampen und Waffeleisen sicher sein müssen. Sonst wird das Schnäppchen leicht zur “Überraschung”.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Schulden bewältigen: Wann benötigen Sie professionelle Hilfe?

Es ist ist soweit – Sie wollen Ihr Schuldenproblem angehen. Ihr Kreditlimit ist erreicht, der Stromlieferant hat sich gemeldet. Was können Sie tun, um Ihre Schulden in den Griff zu bekommen? Ab wann benötigen Sie professionelle Hilfe? Die Tropmi Payment GmbH gibt Ihnen hierzu wichtige Hinweise.

Listen Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Sichten Sie Konten, Rechnungen und Mahnungen und errechnen Sie Ihre Schulden. Was bleibt, nach Abzug aller Kosten und Ratenzahlungen, monatlich zum Leben übrig? Ist es halbwegs genug, führen Sie ein Haushaltsbuch ein. Streichen Sie nicht notwendige Ausgaben wie Fitness-Center-Abos und ersetzen Sie sie durch Kostenloses. Teilen Sie sich ein Wochen-Taschengeld ein und gehen Sie nicht mehr an die Kreditkarten. Wie die Tropmi Payment GmbH weiß, vertrauen Ihnen Bekannte und die Hausbank am ehesten. Handeln Sie mit ihnen eine Zwischenfinanzierung und einen Rückzahlplan aus. Danach müssen die Sperrungen weg, besprechen Sie persönlich eine Schuldenstundung und Ratenreduktion. Ziehen Sie ihren Sparplan durch, und belohnen Sie sich für jeden Zahlerfolg: Mit einem Spaziergang ins Landschaftsschutzgebiet, mit Smileys am Kühlschrank oder mit einer Familien-Party.

Anders sieht die Situation aus, wenn die Einnahmen-Ausgaben-Statistik nicht aufgeht, Sie Ihre Ratenverträge nicht kurzfristig ändern oder Ausgaben sparen können. Stecken Sie schon lange und tief in den Schulden, sind Ihre Gläubiger nicht mehr gesprächsbereit, oder Sie haben den Überblick verloren – dann rät Ihnen die Tropmi Payment GmbH zu professioneller Hilfe. Fragen Sie Ihr Kreditinstitut nach Umschuldungsmöglichkeiten. Suchen Sie außerdem eine Schuldnerberatungsstelle auf. Sie kann Sie im Buchführen und Verhandeln unterstützen und sich um ein Insolvenzverfahren kümmern.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Schutz bei Kontopfändung!

Alleine eine Kontopfändung zeigt, dass man enorme Geldprobleme hat, aber auch das jetzt das Weglaufen vor den Schulden nicht mehr möglich ist. Warum? Weil man sonst nicht mehr über sein Geld verfügen kann. Bei Betroffenen, denen dies zum ersten Mal passiert zeigt, sich Hilfslosigkeit. Die Angst nicht mehr über den Lohn verfügen zu können ist dabei groß und kann sehr auf die Psyche gehen weiß auch die Tropmi Payment GmbH. Vor allem wenn man mehrere Konten hat und auf, welche sich eine Kontenpfändung befindet.

Pfändungsschutzkonto oder Gerichtsbeschluss?

Jett hat der Schuldner eigentlich die Auswahl, was er als Nächstes macht. Zum einen bleibt die Variante vom Pfändungsschutzkonto. Die Gebühren dafür sind höher als vom normalen Girokonto. Auch wenn die Bank jetzt ein Pfändungsschutzkonto aufgrund der Kontenpfändung verlangt, muss dieses nicht zwangsweise eröffnet werden. Denn ein Gerichtsbeschluss kann ebenfalls das Konto schützen. Die Kontoführungsgebühren bleiben in dem Fall wie gehabt. Für einen Gerichtsbeschluss benötigt man jedoch mehr Unterlagen als für ein Pfändungsschutzkonto.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Das Vorbehaltsurteil, der kurze Weg zur Vollstreckung

So manch ein Gläubiger wird sich schon gefragt haben, wie man möglichst zügig zu einem gerichtlichen Titel kommt. Denn wie natürlich auch der Tropmi Payment GmbH bekannt ist, ist ein gerichtlicher Titel Voraussetzung zu einer Zwangsvollstreckung.

Die Klage im Urkundenprozess

Hier rät die Tropmi Payment GmbH zu einem Urkundenprozess. Denn der Vorteil dieser Verfahrensart liegt auf der Hand. Indem der Kläger als Gläubiger des geltend gemachten Anspruchs die anspruchsbegründenden Tatsachen in diesem Verfahren nur durch die Vorlage von Originalurkunden belegen braucht, muss der Beklagte gleichfalls im Rahmen seiner Rechtsverteidigung Originalurkunden in den Prozess einfügen. Kann der das nicht, widerspricht er aber dem klägerischen Anspruch durch einen klageabweisenden Antrag, so wird er zwar verurteilt. Ihm bleiben aber die Ausführungen seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten. Das Verfahren bleibt folglich vor dem Gericht rechtshängig, nur mit dem Unterschied, dass jetzt sämtlich in Betracht kommenden Beweisanträge wieder zulässig sind. Aber das Vorbehaltsurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Vorbehaltsurteil als vollstreckbarer Titel

Das erwirkte Vorbehaltsurteil ist also genau so vollstreckbar wie ein die Klage stattgebendes Endurteil. Nur ist der Weg zu einem Vorbehaltsurteil kürzer. Die Tropmi Payment GmbH rät daher jedem Gläubiger, der berechtigte Ansprüche gegenüber einem Schuldner hat, diese im Urkundenprozess zu verfolgen. Im Anschluss hieran kann durch ein Inkassounternehmen bereits die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. So kann der Anspruch des Gläubigers schneller gesichert werden. Kann der Beklagte im Nachverfahren die geltend gemachte Forderung nicht erschüttern, ergeht ein Endurteil. Auf Grund der bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen, ist der Schuldner kaum mehr in der Lage, sein Vermögen dem Gläubigerzugriff zu entziehen.

Fazit: Sinnvoll ist hier der vorzeitige Gang zu einem Inkassounternehmen, denn dieses weiß genau, was wann wie zu tun ist.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Das Landgericht und seine Zuständigkeit

Das Landgericht hat viele Zuständigkeiten, dies weiss auch die Tropmi Payment GmbH. So wird es angesprochen bei Zivilklagen mit einem Streitwert über 5.000 EUR, bei der Berufung über ein am Amtsgericht ergangenes Urteil oder aber in Strafsachen mit schweren Delikten und Berufungsverfahren in Strafsachen, die vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.

Wird das Gericht in der I. Instanz angerufen, so geschieht dies, wenn der Klagewert über 5.000 EUR liegt. Vor dem Landgericht müssen sich Kläger und Beklagter immer von einem vor diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das ist auch der Tropmi Payment GmbH bekannt.

Ebenso ist dieses Gericht eine Berufungsinstanz für Verfahren, die vorab vor dem Amtsgericht verhandelt wurden und eine der Parteien mit dem gefällten Urteil nicht einverstanden sind.

Aber auch für Strafsachen ist es zuständigg und so werden vor der “grossen Strafkammer” des Landgerichts die schweren Delikte, wie Mord und Totschlag sowie bei einer Straferwartung von vier und mehr Jahren, verhandelt. Vor der kleinen Strafkammer wird in Berufungsinstanz über Urteile des Amtsgerichts neu verhandelt.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Lohn- und Gehaltspfändung: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Kommt ein Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht nach, kann Gläubiger die Pfändung seines Gehaltes oder Lohnes beantragen. Hierbei ergeben sich für den Arbeitgeber, als Drittschuldner, zahlreiche Risiken und Pflichten. Insbesondere weist hier die Tropmi Payment Gmbh auf die Bedeutung der “Drittschuldnererklärung” hin bezüglich der Ermittlung des pfändbaren Lohn- oder Gehaltsanteils und den damit verbundenen Risiken.

Die Lohn- und Gehaltspfändung

Damit eine Pfändung durchgeführt werden kann, muss ein – mindestens faktisches – Arbeitsverhältnis bestehen. Für den Arbeitgeber – dem Drittschuldner – gilt die Lohn- oder Gehaltspfändung ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses, weiß auch die tropmi payment gmbh. Der Arbeitgeber ist ab der Zustellung nicht mehr berechtigt den pfändbaren Lohnanteil dem Arbeitnehmer auszuzahlen, sondern diesen an den Gläubiger weiterleiten. Erfüllt der Arbeitgeber die Forderung nicht, so kann dieser ihn verklagen. Arbeitgeber läuft dann die Gefahr den Pfändungsbetrag, ein zweites Mal, an den Gläubiger anweisen zu müssen.

Drittschuldnererklärung – was ist zu beachten?

Die Drittschuldnererklärung stellt kein Schuldanerkenntnis seitens des Drittschuldners, sondern eine Wissenserklärung dar. Als Drittschuldner hat der Arbeitgeber Auskunftspflicht gegenüber dem Gläubiger über die Ansprüche des Arbeitnehmers, betont auch die tropmi payment gmbh.
Die Wissenserklärung beinhaltet die Höhe der Zahlung, die der Arbeitnehmer zu leisten bereit sei. Des Weiteren ob auch weitere Forderungsansprüche anderer Gläubiger bestehen. Und ob und in welcher Höhe Forderungen anderer Gläubiger schon gepfändet werden.

Zwar besteht kein gerichtlicher Anspruch des Gläubigers auf Abgabe der Wissenserklärung. Dennoch kann Gläubiger bei falscher oder verspäteter Drittschuldnererklärung Schadenersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Aber auch Form- und Zustellungsmängel sowie Nichtbeachtung von Pfändungsvorschriften können geltend gemacht werden.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Wie auch der Tropmi Payment GmbH bekannt ist, kann man sich mit einer Umschuldung, einen breiteren finanziellen Spielraum verschaffen. Oft sind die alten, schon vor Jahren abgeschlossenen Kredite überteuert und “glänzen” mit hohen Zinsen. Einfach jetzt das niedrige Zinsniveau nutzen, um beispielsweise einen überteuerten Dispokredit, einen Autokredit, aber auch bei den Baukrediten, zu kündigen und neu zu formieren. Vor allem bei langfristigen Bau- oder Immobilienkrediten, machen sich die derzeitig niedrigen Zinsen positiv bemerkbar.

Aber am meisten wird eingespart, wenn der teure Dispokredit durch einen günstigen Ratenkreditvertrag abgelöst werden kann. Dispokredit sind nur zur kurzzeitigen Verwendung gedacht. Beispielsweise wenn man weiß, dass in absehbarer Zeit eine Geldsumme eingeht, die das Konto wieder ausgleicht. Steht das Konto längere Zeit im Soll, so sollte wahrhaftig über eine Umschuldung nachgedacht werden. Niedrige Zinsen und eine überschaubare Laufzeit sind die positiven Effekte. Das weiß auch die Tropmi Payment GmbH.

Der Ratenkredit, meist aufgenommen, um eine Reise zu finanzieren, einen großformatigen Fernseher zu kaufen oder auch einen Autokauf zu tätigen, sich einen Wunsch zu erfüllen, sind ja meist Kredite, die zu ungleichen Zeiten aufgenommen wurden. D.h. auch das Zinsniveau ist immer ein anderes. Wenn man hier eine Umschuldung in Angriff nimmt, mit den derzeit günstigen Zinsen, hat man einen korrekten Überblick, über monatliche Raten und Laufzeiten. Alles in einem Paket verpackt, gestaltet sich die Abzahlung schneller und meist bleibt unter dem Strich noch etwas übrig, da die Raten durch die günstigen Zinsen geringer geworden sind.

Baukredite sind meist eine langfristige Finanzierung, so dass es passieren kann, dass momentan höhere Zinsen gezahlt werden, als der Stand tatsächlich ist. Man kann zwar aus den Verträgen aussteigen, aber hier ist Vorsicht geboten. Es gibt einige Aspekte, die einer Überprüfung bedürfen. Hier sollte der Fachmann eingeschaltet werden und die Situation berechnen. Das findet auch die Tropmi Payment GmbH.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,

Unangenehme Vollstreckungsformen des Gerichtsvollziehers

Kommt es bei einem Rechtsstreit in einem Prozess zu einem Vollstreckungsurteil, so bedient man sich aufgrund von dem vorhandenen Vollstreckungstitel der Sachpfändung. Der Gerichtsvollzieher erhält den Auftrag beim Schuldner zu pfänden. Allerdings sieht das Gesetz eine Regelung vor, die dem Schuldner angemessene Gegenstände belässt. Das bestätigt auch die Tropmi Payment GmbH. So bleibt dem Schuldner eine notwendige Wohnausstattung, wie Kleidung, Möbel und einfache Küchengeräte. Hochwertige Gegenstände, die noch viel wert sind, kann der Gerichtsvollzieher allerdings mitnehmen, um aus ihren Erlös die offene Forderung zu begleichen.

Doch es muss nicht immer zu einer Sachpfändung kommen. Wer sich, bei einem Vollstreckungstitel, mit dem Rechtsstreitgegner einigt und die Forderung in vereinbarten Raten zurück bezahlt, der kann somit den Besuch des Gerichtsvollzieher stoppen. Allerdings gilt das auch nur solange, wie der Schuldner auch regelmäßig zahlt. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, so kann der Gläubiger jederzeit den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser wird meist aber auf die Pfändung von Wertgegenständen eingehen, sondern, es kommt in den meisten Fällen zu einer Lohnpfändung. Das kann durchaus nachteilig für den Schuldner sein, wenn er mehrere Forderungen parallel zu erfüllen hat. Bei der Lohnpfändung sieht das Gesetz vor, bis zu einer gewissen Einkommenshöhe nicht zu pfänden zu dürfen. Diese Grenze ist aber sehr gering, so dass man dann am Existenzminimum lebt. Das ist der Tropmi Payment GmbH auch bekannt.

Gepostet in Kategorie: Tropmi Payment GmbH Verschlagwortet mit ,